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Volleyball-Landesverband Württemberg e.V.
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Seit dem 11. Mai gelten in Baden-Württemberg weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten regelt den Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken. Sie wurde am 10. Mai 2020 durch öffentliche Bekanntmachung des Kultusministeriums notverkündet.
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten
In den FAQs findet ihr auch einige Informationen zur Ausübung der Sportart Beach-Volleyball (Maximale Gruppengröße, Größe Trainingsfläche)
Eine Handlungsempfehlung zur Ausübung der Sportart Beach-Volleyball findet ihr hier: Handlungsempfehlungen zur Ausübung der Sportart Beach-Volleyball
Voraussetzung ist die offizielle Freigabe des Sportbetriebs durch die Kommunen
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Empfehlungen zunächst nur für das Training bzw. Bewegung mit dem Volleyball im Freien gedacht sind. Wettkampfähnliches Spielen ist nicht erlaubt.